27.8.2023

NTP-Freizügigkeitsmandate mit PensExpert

In einer Partnerschaft mit PensExpert hat die Novak, Thurnheer und Partner AG (NTP) die bewährte Anlagephilosophie auf die Verwaltung von Freizügigkeitsvermögen ausgeweitet. Kundinnen und Kunden bietet dies eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Fondslösungen. Hintergründe über die Zusammenarbeit erfahren Sie im Interview mit Philipp Hodel, Partner bei NTP, und Roland Sager, Kundenverantwortlicher bei PensExpert.

Seit Anfang 2022 bietet NTP Freizügigkeitsmandate an. Was heisst das konkret? Inwiefern profitieren die Kunden?

Ph. Hodel: Bei Freizügigkeitsmandaten handelt es sich, wie der Name erahnen lässt, um die Verwaltung von Freizügigkeitsvermögen. Freizügigkeitsvermögen entsteht durch die Auszahlung von Pensionskassenvermögen, zum Beispiel infolge Wechsels des Arbeitgebers oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Da es sich um Vorsorgevermögen aus der 2. Säule handelt, gilt es, diverse regulatorische Anforderungen zu erfüllen, auf die wir später noch zu sprechen kommen.

Mit den NTP-Freizügigkeitsmandaten haben unsere Kunden nun die Möglichkeit, ihr Vorsorgevermögen deckungsgleich wie das Privatvermögen verwalten zu lassen. Das heisst: In den NTP-Freizügigkeitsmandaten kommt unsere bewährte Anlagephilosophie mit der transparenten und kosteneffizienten Direktabdeckung in den von uns verwendeten Anlageklassen (Cash, Obligationen, Aktien, Immobilien und Gold) zur Anwendung. Somit bieten wir neu auch in diesem Bereich eine sehr attraktive Alternative zu den weit verbreiteten Fondslösungen an.    

Was veranlasste NTP zu diesem Schritt?

Ph. Hodel: Hier muss ich ein wenig ausholen. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) per 1. Januar 2020 hat sich die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter grundlegend verändert. So mussten auch wir uns überlegen, welchen Weg wir künftig einschlagen wollen – den als einfacher Vermögensverwalter mit Anschluss an die Aufsichtsorganisation (AOOS) oder den als Verwalter von Kollektivvermögen mit einer Direktunterstellung bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA). Da wir nebst vermögenden Privatkunden auch institutionelle Mandate von Pensionskassen betreuen, kam für uns nur die zweite Option infrage. Für die gewerbsmässige Verwaltung von Vermögenswerten von Vorsorgeeinrichtungen ist der Status als Verwalter von Kollektivvermögen gesetzlich vorgeschrieben (sofern nicht die De-Minimis-Regelung für Vermögensverwalter zur Anwendung kommt). Die entsprechende Bewilligung, die unser Unternehmen im Dezember 2021 nach 18-monatigem Bewilligungsverfahren erlangte, öffnete uns schliesslich die Tür zur Verwaltung von Freizügigkeitsvermögen. Wir wurden also gewissermassen von Gesetzes wegen zu unserem Glück gedrängt.  

Freizügigkeitspartner von NTP ist die PensExpert AG mit Sitz in Luzern. Herr Sager, stellen Sie sich und PensExpert bitte kurz vor.

R. Sager: Gerne. Bei der Gründung im Mai 2000 in Luzern war von Anfang an klar, dass berufliche Vorsorgegelder nicht einfach irgendwelchen Pensionskassen gehören, sondern den Vorsorgenehmenden. PensExpert hat sich deshalb auf individuelle und eigenverantwortliche Vorsorgemöglichkeiten spezialisiert, die sich am Private Banking orientieren. Unser Unternehmen bietet innovative Lösungen, die auf die Steuern abgestimmt sind und in allen Lebensphasen einen nachgewiesenen Mehrwert liefern.

Mit fünf Standorten in der Schweiz, einem Standort in Deutschland und fünf Vorsorgestiftungen kümmert sich ein Team von über 70 Mitarbeitenden um mehr als 13 000 versicherte Personen. Insgesamt verwaltet das Unternehmen ein Vermögen von rund 8 Milliarden Schweizer Franken. Die PensExpert AG übernimmt die Geschäftsführung und Beratung von insgesamt fünf Vorsorgestiftungen. Dabei handelt es sich um zwei Kadervorsorge-Sammelstiftungen, zwei Freizügigkeitsstiftungen (einschliesslich der Independent Freizügigkeitsstiftung) sowie eine Säule-3a-Stiftung.

Persönlich arbeite ich seit Sommer 2021 als Kundenverantwortlicher bei PensExpert AG in der Niederlassung Zürich. Davor war ich bei verschiedenen Gross- und Privatbanken sowie bei einem externen Vermögensverwalter tätig.


Welche Bedingungen muss ein Vermögensverwalter erfüllen, um Vorsorgemandate im Freizügigkeitsbereich anbieten zu können?

R. Sager: In der Regel verfügt ein externer Vermögensverwalter (EVV) bereits über fundiertes Wissen im Bereich der beruflichen Vorsorge. Eine grundlegende Voraussetzung ist die Bewilligung der FINMA. Darüber hinaus gelten spezielle Anlagevorschriften, die EVV bei der Verwaltung von Vorsorgevermögen einhalten müssen. Für Personen und Institutionen, die mit der Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern betraut sind, sind die Anforderungen hinsichtlich Integrität und Loyalität zudem besonders hoch.


Über welche Expertise verfügt NTP im Vorsorgebereich?

Ph. Hodel: Obwohl NTP erst 2022 ins Geschäft der Verwaltung von Freizügigkeitsvermögen eingestiegen ist, blicken wir auf langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Vorsorgevermögen zurück. So dürfen wir seit über 20 Jahren Pensionskassen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor und von börsenkotierten Unternehmen betreuen und haben bei allen von uns ausgeführten Pensionskassenmandaten in der Funktion des Anlageexperten Einsitz in den entsprechenden Anlageausschüssen. Über all die Jahre haben wir uns ein profundes Wissen im Vorsorgebereich angeeignet und dieses mit gezielten Weiterbildungen vertieft und erweitert. Neben firmeninternem Fachwissen verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk von Vorsorgespezialisten. Und dank der Partnerschaft mit der PensExpert AG können wir jederzeit auf deren Expertise zurückgreifen.    

Wie kam es zur Zusammenarbeit mit der Firma PensExpert?

Ph. Hodel: Für uns war von Anfang an klar, dass wir in diesem Bereich einen Profi und etablierten Partner an unserer Seite brauchen, der uns bei Fragen unterstützt und unserer Kundschaft die jeweils beste Lösung bietet. Es kristallisierte sich schnell heraus, dass unter allen möglichen Anbietern die PensExpert AG für uns und unsere Kunden die beste Partnerin ist. Nebst dem Verständnis der EVV-Branche bringt die PensExpert AG ein grosses Wissen im Vorsorgebereich mit, das sich mit unserem Know-how ideal ergänzt.

Bezüglich unserer Anlagepolitik waren wir nicht bereit, Kompromisse in Kauf zu nehmen. Roland Sager und sein Team haben es verstanden, auch auf dieses Bedürfnis einzugehen und mit uns den entsprechenden Rahmen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne unserer Kunden aufzusetzen.


Welche Synergien gibt es zwischen NTP und PensExpert?

R. Sager: Bei der Verwaltung von Vorsorgegeldern kann die PensExpert auf die professionelle Expertise von NTP zurückgreifen. Die Vermögenswerte werden dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der beruflichen Vorsorge verwaltet. Ein interessanter Aspekt ist, dass der Anlagehorizont nicht mit Erreichen des Pensionierungsalters endet. Es besteht die Möglichkeit, das Vorsorgedepot beim Kapitalbezug ins Privatvermögen zu transferieren.

Ph. Hodel: NTP und PensExpert betreuen ein ähnliches Kundensegment. Das Vermögensverwaltungsgeschäft ist ein Vertrauensgeschäft – viele Kundenbeziehungen entstehen dank Weiterempfehlungen von zufriedenen Mandanten oder Geschäftspartnern. Auch hier ergänzen wir uns in der Denk- und Handlungsweise ideal.


Was bedeutet die Partnerschaft mit NTP aus Sicht von PensExpert?

R. Sager: PensExpert hat den Anspruch, allen Kundinnen und Kunden Vorsorgelösungen nach den Regeln des Private Banking anzubieten. Wir verstehen uns als Ansprechpartner für sämtliche Vorsorge- und Steuerfragen. Bei der Verwaltung der Vorsorgegelder zählen wir auf kompetente Partner. NTP bietet für die gemeinsame Kundschaft eine unabhängige, individuelle Vermögensverwaltung an. Ihr Ziel ist es, das Vorsorgevermögen optimal auf das Privatvermögen abzustimmen und dabei die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Gemeinsam mit NTP können wir unseren Kundinnen und Kunden eine umfassende Betreuung in Vorsorge- und Vermögensfragen bieten.


Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen NTP-Freizügigkeitsmandaten und Vermögensverwaltungsmandaten?

Ph. Hodel: NTP-Freizügigkeitsmandate unterscheiden sich in der Portfoliostruktur nur marginal von Vermögensverwaltungsmandaten. Unser grösstes Ziel war es, die Freizügigkeitsmandate so zu gestalten, dass die Wertschriften zum Auszahlungszeitpunkt des Vorsorgevermögens ins Privatvermögen eins zu eins übertragen werden können und nicht verkauft werden müssen. Zudem wollten wir auch bei Vorsorgemandaten unsere bewährte Anlagepolitik mit Direktanlagen implementieren. Beides ist uns dank klarer Vorstellungen fürs Anlagegeschäft und der Partnerschaft mit PensExpert gelungen.

Den grössten Unterschied stellen die regulatorischen Anforderungen dar. Während wir bei Vermögensverwaltungsmandaten im Privatvermögen von Gesetzes wegen keine anlagetechnischen Vorgaben zu berücksichtigen haben, sind wir bei der Verwaltung von Freizügigkeitsvermögen an die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) gebunden. Die BVV2-Richtlinien geben klare Regeln pro Anlageklasse vor, die es in jedem Fall einzuhalten gilt. Dank des BVV2-Erweiterungsartikels kann mit Einverständnis des Vorsorgenehmers die maximale Aktienquote auf 85 % des Vorsorgevermögens erhöht werden.

Ein weiterer Unterschied besteht in der vertraglichen Ausgestaltung. Während bei Vermögensverwaltungsmandaten die Endkunden unsere Vertragspartner sind, ist es bei Freizügigkeitsmandaten die Independent Freizügigkeitsstiftung. Da aber auch zwischen den Vorsorgenehmenden und der Freizügigkeitsstiftung ein Vertragsverhältnis besteht, entscheiden ausschliesslich erstere über die Anlagerichtlinien innerhalb des Freizügigkeitsmandats.


Was sind die Vorteile der NTP-Freizügigkeitsmandate?

Ph. Hodel: Die Vorteile der NTP-Freizügigkeitsmandate sind deckungsgleich mit denjenigen der Vermögensverwaltungsmandate im Privatvermögen:

  • Transparente Anlagepolitik
  • Qualitativ hochstehende Portfolios
  • Konservative Titelselektion
  • Vermeidung von Produkten und illiquiden Anlageklassen
  • Faires und transparentes Gebührenmodell
  • Stabile Betreuung im Tagesgeschäft

Zudem haben Freizügigkeitsmandate drei wesentliche Vorteile für unsere Kunden:

Mit dem Beginn einer Zusammenarbeit vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters respektive vor Auszahlung des Vorsorgevermögens ins Privatvermögen verlängern wir den Anlagehorizont um bis zu 7 Jahre. Dies hat in einer langfristigen Zusammenarbeit einen beträchtlichen Einfluss auf das verfügbare Alterskapital und entsprechende Anlageerträge zur Deckung der Lebenshaltungskosten.

Sämtliche Wertschriften können zum Auszahlungszeitpunkt wie erwähnt ins Privatvermögen übertragen werden. So kann das Vorsorgevermögen nahtlos investiert bleiben und muss nicht verkauft und reinvestiert werden. Bei Freizügigkeitsmandaten entfällt die Problematik der US-Erbschaftssteuerthematik. Was dies im Detail bedeutet, erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.


Wie ist das Interesse der Kundschaft an dieser Mandatsmöglichkeit?

Ph. Hodel: Das Interesse an unserer neuen Mandatslösung ist sehr gross. Nicht nur bei bestehenden Kunden kommt das neue Angebot gut an – auch potenzielle Neukunden möchten es nutzen. Zudem erhalten wir regelmässig Weiterempfehlungen aus unserem Firmennetzwerk – ob von Treuhandbüros, Versicherungs- oder Vorsorgespezialisten.

Kann bei Fälligkeit der Freizügigkeitsleistung eine Altersrente bezogen werden?

R. Sager: Die Independent Freizügigkeitsstiftung bietet die Option einer lebenslangen Altersrente. Schon fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters (Rentenalters) besteht die Möglichkeit, eine lebenslange Altersrente in Anspruch zu nehmen. Dabei wird der BVG-Minimumanteil stets als Kapitalauszahlung abgewickelt, während der überobligatorische Anteil als Rente bezogen werden kann. Bei Bedarf kann auch eine Partnerrente vereinbart werden.


Gibt es steuerliche Konsequenzen oder Vorteile bei der Auszahlung von PK-Vermögen in die Freizügigkeit oder beim Anlegen von Freizügigkeitsvermögen?

R. Sager: Beim Austritt aus der Pensionskasse gibt es die Möglichkeit, das Vorsorgeguthaben auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen zu überweisen. Dies ermöglicht dem Kunden einen gestaffelten Bezug in verschiedenen Jahren. Es ist wichtig zu beachten, dass Zins- und Dividendenerträge des Vorsorgeguthabens nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Zudem muss das Vorsorgeguthaben nicht als Vermögen deklariert werden. Freizügigkeitsvermögen sind bis zum Zeitpunkt des Bezugs steuerbefreit.


NTP legt ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit. Kann dieser Aspekt auch bei Freizügigkeitsmandaten berücksichtigt werden?

Ph. Hodel: Selbstverständlich – solange die BVV2-Richtlinien nicht verletzt werden. Welche Möglichkeiten NTP in diesem Bereich anbietet, erfahren Sie im Interview mit unserem Roman Eberle und mit Daniel Bruderer von der Go4Balance AG.


Welche Dienstleistungen bietet PensExpert nebst der oben erwähnten Kooperation noch an?

R. Sager: PensExpert gilt in der Schweiz als Pionier im Bereich der beruflichen Kadervorsorge mit 1e-Lösungen. Seit über 20 Jahren bieten wir Führungs- und Fachkräften von KMUs sowie Selbstständigerwerbenden die Möglichkeit, ihre Vorsorgegelder individuell und eigenverantwortlich anzulegen. Bei PensExpert legen wir grossen Wert auf persönliche, individuelle Vorsorge- und Steuerberatung.

Wir zeichnen uns durch innovative Lösungen in unserem Vorsorgeproduktportfolio aus, mit denen wir uns von unseren Mitbewerbern abheben. Hier sind als Beispiel einige Fakten zur Independent Freizügigkeitsstiftung:

  • Eigenes Hypothekarmodell: Mit den eigenen Vorsorgegeldern können Kundinnen und Kunden eine Hypothek aufnehmen.
  • Versicherungsschutz: Es besteht die Möglichkeit einer Invalidenrente (IV-Rente) und eines Todesfallkapitals.
  • QROPS: Der steuerfreie Transfer britischer Vorsorgegelder in die Freizügigkeitsstiftung ist möglich.
  • Altersrente: Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Vorsorgeguthabens in Form einer Rente zu beziehen.

Unsere beiden Freizügigkeitsstiftungen sowie die 3a-Stiftung haben ihr Domizil im Kanton Schwyz. Dies bedeutet für Auswanderer eine niedrige Quellensteuerbelastung.


Zum Schluss: Worauf sollte man als Kundin oder Kunde bei der Wahl einer Freizügigkeitslösung und des entsprechenden Anbieters achten?

R. Sager: Es ist wichtig, dass die Eröffnung einer Freizügigkeitsbeziehung unkompliziert möglich ist und dass faire und transparente Gebühren berechnet werden. Eine persönliche und unabhängige Beratung spielt für die Wahl der Anlagelösung eine entscheidende Rolle.

Ph. Hodel: Für Freizügigkeitslösungen gelten dieselben Regeln wie für das Privatvermögen. Man braucht einen langjährigen, verlässlichen und kompetenten Experten an seiner Seite, der einen entlastet und nicht belastet. Wir von NTP haben in den letzten 28 Jahren bewiesen, dass wir das Handwerk verstehen – und mit der PensExpert AG an unserer Seite haben wir den für uns und unsere Kundschaft idealen Partner für das Vorsorgegeschäft gefunden. Wir sind überzeugt, dass dies erst den Anfang einer Erfolgsstory darstellt – und freuen uns auf viele weitere Jahre der guten Zusammenarbeit.

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